Das Kirchspiel Hartershausen Zum Kirchspiel Hartershausen gehören die Kirchengemeinde Fraurombach sowie die Kirchengemeinde Hartershausen, die aus den Dörfern Hartershausen, Hemmen, Pfordt und Üllershausen besteht. Die Geschichte des Kirchspiels HartershausenDie Chroniken verzeichnen für das Jahr 1282 einen „Eckhardius von Hartratishusen“ als Pleben, also Pfarrer – damit ist die Kirche als Pfarrkirche urkundlich erwähnt. Mindestens seit dem 15. Jahrhundert sind die Dörfer Hemmen, Pfordt und Üllershausen der Pfarrei Hartershausen zugeordnet. Das neben der Kirche gelegene Pfarrhaus wurde im Jahr 1710 erbaut, nachdem das ehemalige Pfarrhaus baufällig geworden war. Aus dem Jahr 1769 wird ein besonderes Geschehen berichtet: Ein Blitz traf das Pfarrhaus, schlug neben dem Schornstein ein Loch ins Dach, fuhr an der inneren Seite des Nordgiebels herunter, dann quer durch die unteren Zimmer bis hin zu einem alten Baum am Kirchhofe, wo er noch ein Loch in die Erde bohrte. „Der alte Pfarrer Gerlach hatte schon lange Zeit krank- und sprachlos in dem untersten Zimmer nach dem Dorfe zu gelegen. Als der Blitz bei seinem Bette herunterfuhr, sprach er: Das ist Gottes Allmacht und verstarb.“ (Pfarrchronik 1857 nach Überlieferung; Pfarrer Johann Valentin Gerlach, verst. am 18. Juli 1769). Im Jahr 1967 gab es Überlegungen das Pfarrhaus abzureißen und ein neues zu errichten. Aus Kostengründen wurde dieses Ansinnen unterlassen, und das Pfarrhaus aufwendig saniert und renoviert. Allerdings wurde die alte Pfarrscheune bei dieser Gelegenheit abgerissen. Weitere Sanierungen des Pfarrhauses erfolgten 2004 (im Rahmen der Vakanz) und 2014 (teilenergetisch). In den Jahren 2006 und 2007 entstand auf dem Gelände der ehemaligen Pfarrscheune ein neues Gemeindehaus, das mit sehr großer Eigenleistung durch mehr als 70 Gemeindeglieder erbaut wurde.
Mit dem 1. Januar 2008 gingen die Kirchengemeinden Hartershausen und Fraurombach eine pfarramtliche Verbindung ein, nachdem die Pfarrei Hutzdorf, zu der die Kirchengemeinde Fraurombach seither gehörte, aufgelöst wurde.
Als Pfarrer für das Kirchspiel Hartershausen waren tätig:
Unsere 5 Kirchen
Die Nikolaikirche in HartershausenDie Nikolaikirche ist eine der ältesten Kirchen des Schlitzerlandes. Sie ist errichtet auf einem Bergsporn zwischen der Fulda und dem alten Graben. Mit dem aufstrebenden gotischen Dachreiter, der frühgotischen kleinen Pforte und dem kleinen Nebenfenster weist die Architektur auf das Mittelalter hin. Im Inneren der Kirche fallen die zwölf Weihekreuze, sowie der eingeschnitzte Bischofsstab, das Kruzifix und der spätgotische Taufstein auf. Die Kanzel stiftete Pfarrer Gangolph Dreis seiner Gemeinde im Jahr 1707. Die Orgel stammt aus dem Jahr 1685 und zählt zu den zehn ältesten Kirchenorgeln, die in Hessen noch gespielt werden.
Die Valentinskirche in ÜllershausenDie Valentinskirche ist vermutlich um das Jahr 1530 entstanden. Bei der Renovierung im Jahr 1586 dürfte die Kirche ihren heutigen Grundriss als breiter Saalbau mit rechteckigem Chor erhalten haben. Wie in der Hartershäuser Nikolaikirche, so befindet sich auch in der Valentinskirche ein eingeschnitzter Bischofsstab in einer der Holztäger. Die schichte Kanzel stammt aus dem 18. Jahrhundert. An der inneren Nordwand hat sich der folgende, auch heute noch gültige Spruch erhalten: Nach einer aufwendigen Dach- und Deckenrestaurierung in den Jahren 2006 bis 2008 wurde das Innere der Kirche 2012 renoviert.
Die Kirche in HemmenDie Kirche in Hemmen wurde im Jahr 1821 erbaut. Vorher stand an dieser Stelle eine, als düster und dunkele beschriebene, Kapelle. Die Hemmener Kirche besticht durch ihre Schlichtheit und ihre Geradlinigkeit. Als Besonderheit besitzt die Hemmener Kirche noch aus katholischer Zeit eine kleine Heiligenstatue, die Antonius den Großen darstellt. Als „Dinnes von Hemmen“ ist das Holzstandbild mit den fragend großen Augen die ehemalige Patroziniumsfigur der Hemmener Dorfkirche.
Die Kirche in PfordtÜber das genaue Alter der Pfordter Kirche können keine genauen Angaben gemacht werden, allerdings lassen die Dicke der Mauern und die Kreuzform des Kirchbaus darauf schließen, das die Kirche bis in die Zeit von 1100 bis 1200 zurückreicht. Im Jahr 1616 ist die Kirche mit seiner bis heute unveränderten Form entstanden. Im Jahr 1894 wurde der steinerne Turm vor das alte Westportal gesetzt. Bei der großen Kirchenrenovierung von 1981 wurden die, 1711 eingebauten, Emporen entfernt. Ebenso wurde die einstige Altarkanzel gekürzt und an anderer Stelle wieder aufgebaut. Die Orgel wurde im Jahre 1849 von den Orgelbauern Oestreich aus Bimbach erbaut. Sie wurde in den Jahren 2010-2011 saniert.
Die Kirche in FraurombachDas romanische Langhaus des Kirchengebäudes wurde wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erbaut. In gotischer Zeit wurde ein Rechteck-Chor angeschlossen und ein gotischer Spitzbogen als Triumphbogen eingezogen. Später ergänzte man die Sakristei und das Fachwerkobergeschoss (Anfang des 17. Jahrhunderts).
Gottesdienstordnung im Kirchspiel Hartershausen
Gottesdienstordung zur Feier des Heiligen Abendmahls
LäuteordnungIn unseren Kirchengemeinden werden die Glocken wie nachstehend aufgeführt geläutet: Fraurombach: Täglich um 6.30 Uhr, 11.00 Uhr und um 18.00 Uhr. Samstags zusätzlich um 14.00 Uhr. Hartershausen: Täglich um 10.00 Uhr und um 18.00 Uhr. Samstags zusätzlich um 14.00 Uhr. Hemmen: Täglich um 12.00 Uhr und um 18.00 Uhr. Samstags zusätzlich um 14.00 Uhr. Pfordt: Täglich um 11.00 Uhr und um 18.00 Uhr. Samstags zusätzlich um 14.00 Uhr. Üllershausen: Täglich um 6.00, um 11.00 Uhr und um 18.00 Uhr. Samstags zusätzlich um 14.00 Uhr. Zur Beerdigung oder Trauerfeier eines Mitgliedes der Evangelischen Kirche oder einer Kirche, die der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) angehört, wird geläutet. Außerdem wird im Sterbefall, nach Mitteilung an die Küsterin/den Küster, gemäß der ortsüblichen Tradition geläutet. Entsprechend wird auch hier nur geläutet bei Mitgliedern der Ev. Kirche oder einer ACK-Kirche. Das bedeutet, dass z.B. im Sterbefall oder bei der Beisetzung Ausgetretener die Glocken nicht geläutet werden. Außerdem stehen für diese Fälle die Kirchen nicht zur Verfügung, und der Pfarrer ist nicht verpflichtet, eine Beerdigung Ausgetretener durchzuführen. Gemeinsamer Beschluss der Kirchenvorstände vom 03.06.2008 und erneuert am 19.06.2018 |